VORBEREITET VON: VEREINIGUNG DER HOTELS UND RESTAURANTS DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK z.s.
Aktualisierung: Oktober 2025
UNTERKUNFTSBESTIMMUNGEN
VILLA PATRIOT BOUTIQUE HOTEL
UNTERKUNFTSBESTIMMUNGEN
Gastgeber
VILLA PATRIOT Boutique Hotel
Dusíkova 62
353 01 Mariánské Lázně
(im Folgenden auch als "Hotel/Pension" oder "Beherbergungsbetrieb" bezeichnet)
betrieben:
VILLA PATRIOT s.r.o
ID: 25205901
DIC: CZ25205901
mit Sitz / Geschäftsstelle in Dusíkova 62 /35301 Mariánské Lázně
(1) Bedingungen für den Abschluss eines Beherbergungsvertrags
1.1 Die Unterbringung von Gästen im Boutique Hotel VILLA PATRIOT erfolgt auf der Grundlage eines Vertrages
Beherbergungsvertrags, der in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der § 2326 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg,
Bürgerliches Gesetzbuch, auf dessen Grundlage das Boutique Hotel VILLA PATRIOT (nachfolgend "Unterkunftsgeber" genannt)
dem Gast eine vorübergehende Unterkunft für einen vereinbarten Zeitraum oder für einen Zeitraum von
die sich aus dem Zweck der Unterbringung in einer bestimmten Einrichtung ergibt und der Gast (im Folgenden auch "Gast" genannt)
sich verpflichtet, dem Beherberger die Unterkunft und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen
dieser Beherbergungsordnung (im Folgenden auch "Vertrag" genannt), in der Regel im Voraus zu bezahlen.
1.2 Der Beherbergungsvertrag wird grundsätzlich schriftlich abgeschlossen. Zur Einhaltung des Formerfordernisses genügt es
zumindest eine schriftliche Bestätigung der Bestellung oder Reservierung.
1.3 Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die nicht ausdrücklich im Beherbergungsvertrag geregelt sind, sind
richten sich nach dieser Beherbergungsordnung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beherbergers und
die Preisliste für die Leistungen des Beherbergers. Wenn der Beherbergungsvertrag etwas anderes als diese Beherbergungsordnung vorsieht
Ordnung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beherbergers und/oder die Preisliste des Beherbergers, so gilt
der Beherbergungsvertrag.
1.4 Verstößt der Gast gegen die Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag und der beigefügten
der Beherbergungsordnung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beherbergers und/oder der Preisliste
der Preisliste des Beherbergers und der Preisliste des Beherbergers zuwiderhandelt oder sonst gegen die guten Sitten im Hotel verstößt (im Folgenden als "Fehlverhalten" bezeichnet),
ist der Beherberger berechtigt, den Beherbergungsvertrag vor Ablauf der vereinbarten Frist zu kündigen; und
auch ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Gast vom Beherbergungsbetrieb auf sein Fehlverhalten hingewiesen worden ist
gemäß den Bestimmungen des § 2331 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Ankunft im Hotel/Gästehaus
4.1 Bei einer Buchung über die Website des Hotels oder über eine andere Buchungsquelle wird der
Der Gast wird von der Alfred-Applikation aufgefordert, seine persönlichen Daten für die Buchung auszufüllen und - bei Ausländern - zu unterschreiben,
Der Gast ist für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben selbst verantwortlich.
4.2 Wenn es unbedingt notwendig und nicht möglich ist, den Self-Check-in auszufüllen, dann muss der Gast an der Rezeption
seinen Personalausweis, Reisepass oder einen anderen Identitätsnachweis vorlegen
Personalausweis, Reisepass oder einen anderen Identitätsnachweis (z.B. Aufenthaltsgenehmigung) vor, anhand dessen ein autorisierter Mitarbeiter des Beherbergers die Identität des Gastes überprüft.
des Gastes. Der Gast bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit seiner persönlichen Daten und die Dauer seines Aufenthaltes.
Alfred
4.3 2 Tage vor der Ankunft wird der Gast aufgefordert, den Aufenthalt zu bezahlen. Nach der Zahlung erhält der Gast am selben Tag
den Zugangscode für den Zugang zum Hotel und zum Zimmer. Die Ankunft im Hotel ist möglich ab
14:00 Uhr jederzeit möglich. Das Auschecken aus dem Hotel ist bis 11:00 Uhr möglich.
4.4 Wenn der Gast eine der angebotenen Zusatzleistungen bestellt hat, muss er diese an der Rezeption bezahlen.
Spätestens bei der Abreise aus dem Hotel
4.5 Der Rezeptionist informiert den Gast über die Unterkunftsordnung spätestens am Tag des
spätestens beim Einchecken.
4.6 Die Anzahl der Personen im Zimmer entspricht der Anzahl der für die Unterkunft angemeldeten Personen. Der Gast ist verpflichtet
verpflichtet sich, die genaue Anzahl der Gäste beim Check-in mitzuteilen.
4.7 Die Beherbergungsdauer wird spätestens beim Einchecken des Gastes vereinbart und im Unterkunftsbuch vermerkt.
buch eingetragen. Eine Verlängerung der Beherbergungsdauer ist nur mit Zustimmung des Beherbergers möglich und muss
und muss durch einen Eintrag im elektronischen Beherbergungsregister nachgewiesen werden.
4.8 Der Gast erteilt hiermit dem Beherberger die Zustimmung zur Verarbeitung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten
und Speicherung seiner personenbezogenen Daten im Umfang der angegebenen Daten zum Zwecke der Beherbergung und der Registrierung
565/1990 Slg. über lokale Steuern und Gesetz Nr. 326/1999 Slg. über
über den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und über die Änderung einiger Gesetze. Weitere Verpflichtungen
des Gastes und des Beherbergers in Bezug auf das Führen des Meldebuches bzw. des Hausbuches sind in den
den oben genannten Rechtsvorschriften geregelt.
5. Allgemeine Unterkunftsregeln
5.1 Der Gast hat das Recht, den für seine Unterkunft reservierten Bereich sowie die Gemeinschaftsräume zu nutzen.
und die mit der Unterkunft verbundenen Dienstleistungen zu nutzen.
5.2 Am Tag des Check-ins erhält der Gast per E-Mail oder SMS den Zimmercode und die Zimmernummer.
Der Gast darf den Code unter keinen Umständen an andere Personen weitergeben.
Der Gast darf diesen Code unter keinen Umständen an andere Personen weitergeben und auch nicht an Dritte, die nicht
die nicht unmittelbar am jeweiligen Beherbergungsvertrag zwischen Gast und Beherberger beteiligt sind.
Beherbergungsbetrieb. Allfällige Sanktionen bei Missbrauch, Beschädigung oder Weitergabe der Schlüssel nach dem
Satzes sind im Beherbergungsvertrag geregelt.
5.3 Der Gast ist verpflichtet,:
- sich mit der Beherbergungsordnung vertraut zu machen und diese einzuhalten;
- den Preis für die Unterkunft gemäß der gültigen Preisliste zu zahlen;
- die zur Beherbergung bestimmten Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu nutzen, in allen Bereichen Ordnung und Sauberkeit zu halten
auf Sauberkeit und Ordnung zu achten und
- dafür zu sorgen, dass die Räumlichkeiten der Unterkunft sauber gehalten werden;
- die Einrichtungen in den Unterkünften vor Beschädigungen zu schützen;
- Schäden oder Verletzungen, die durch den Gast oder die mit ihm zusammen wohnenden Personen verursacht werden, unverzüglich zu melden
die durch den/die Beherbergungsgast(e) verursacht werden;
- sich zwischen 22:00 und 07:00 Uhr so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört werden
übermäßiger Lärm;
- beim Verlassen des Zimmers die Wasserhähne im Zimmer zu schließen, das Licht auszuschalten, die
elektrische Geräte auszuschalten, die bei Abwesenheit des Gastes nicht benutzt werden, und die Fenster zu schließen;
- vor dem Verlassen des Zimmers Elektrogeräte und andere elektrische Einrichtungen vom Netz zu trennen
vom Stromnetz (aus der Steckdose);
- vor dem Verlassen des Zimmers Elektrogeräte und andere elektrische Geräte vom Stromnetz (von der Steckdose) zu trennen
(aus der Steckdose); trennen Sie Elektrogeräte und andere elektrische Ausrüstungen vom Netz (aus der Steckdose), sobald Sie diese nicht mehr aktiv benutzen oder aufladen.
Aufladung;
- Elektrogeräte oder andere elektronische Geräte nur zu benutzen oder aufzuladen
im Beisein des Gastes;
(Elektrogeräte und sonstige elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Verordnung sind insbesondere, aber nicht ausschließlich
ausschließlich auch Ladegeräte für Unterhaltungselektronik (Telefone, Tablets, PCs, wiederaufladbare Batterien - für Elektrofahrräder,
Scooter, Drohnen, Taschenlampen), wobei alle vom Gast mitgebrachten und an das Stromnetz des Beherbergers angeschlossenen Geräte
Elektrogeräte und andere elektrische Ausrüstungen dürfen nicht beschädigt sein und müssen das CE-Kennzeichen tragen
(CONFORMITY EUROPE) tragen und mit folgenden Angaben versehen sein: a) die Nennspannung oder deren Bereich, b)
die Nennleistung oder den Nennstrom, c) den Namen oder die Marke des Herstellers oder des Verantwortlichen
(d) das Modell oder den Typ, e) die Schutzklasse gegen elektrischen Schlag
IP XX des Geräts, g) die Stromstärke der vorverdrahteten Sicherung, h) eine Angabe der Umgebung, für die das Gerät bestimmt ist.
- bei der Abreise alle Verbindlichkeiten gegenüber dem Hotel und ggf. dem Restaurant zu begleichen
5.4 Der Gast darf ohne die Zustimmung des Beherbergers nicht
- wesentliche Veränderungen an den für die Unterbringung vorgesehenen Räumlichkeiten vornehmen (Möbel umstellen,
Möbel umstellen, Geräte versetzen usw.);
- Geräte und Einrichtungen aus den Unterkunftsräumen zu entfernen;
- seine eigenen Geräte in der Unterkunft zu benutzen, ausgenommen Kleingeräte
die vom Gast für die Körperpflege und für Büroarbeiten verwendet werden;
- die Räumlichkeiten der Unterkunft einer anderen Person zu überlassen;
- Besucher in der Unterkunft zu empfangen
- die Adresse des Hauses, in dem sich die Unterkunft befindet, als seinen Geschäftssitz anzugeben;
- Tiere in den Räumlichkeiten zu halten. Tiere sind im Betrieb nicht erlaubt.
5.5 Ein Gast darf nicht:
- Waffen, Munition und Sprengstoffe mit sich zu führen oder sie in einem Zustand zu halten, der ihren
unmittelbaren Gebrauch ermöglichen;
- Narkotische oder psychotrope Stoffe oder Gifte zu besitzen, herzustellen oder aufzubewahren, es sei denn, es handelt sich um
Medikamente, die dem Gast von einem Arzt verschrieben wurden;
- rauchen
- offene Flammen zu benutzen.
6. Haftung des Beherbergers für die Sachen des Beherbergten
6.1 Auf Wunsch des Gastes ist der Beherberger verpflichtet, Geld, Schmuck, Wertsachen und/oder andere Wertgegenstände des Gastes in Verwahrung zu nehmen.
oder sonstige Wertgegenstände des Gastes. Das Hotel hat das Recht, die Verwahrung zu verweigern, wenn die Gegenstände
gefährlich oder in Wert und Umfang für den Beherbergungsbetrieb unverhältnismäßig sind. Der Beherberger
verlangt, dass ihm die Gegenstände in einem verschlossenen oder versiegelten Behältnis ausgehändigt werden.
6.2 Ein Antrag auf Entschädigung für Schäden, die am Eigentum eines Bewohners entstanden sind, kann nur innerhalb von 15 Tagen
nachdem der Schaden festgestellt wurde. Der Schaden wird nicht erstattet, wenn er vom Gast oder seiner Begleitperson verursacht wurde.
oder die Begleitperson des Gastes verursacht wurde.
6.3 Wenn der Gast seine Sachen nach Beendigung des Aufenthalts im Zimmer zurücklässt und die Unterkunft nicht bezahlt ist,
wird der Beherberger die Sachen des Gastes aus dem Zimmer entfernen und an einem sicheren Ort aufbewahren, damit
um Schäden zu vermeiden. Nach Begleichung der Beherbergungsschuld gibt der Gastgeber die aufbewahrten Gegenstände an den Gast
an den Gast heraus.
7. Sicherheit, Haftung des Gastes für Schäden
7.1 Der Gast ist verpflichtet, sich mit den Sicherheitsvorschriften und dem Evakuierungsplan für den Fall eines
Feuer vertraut zu machen. Dieser Plan befindet sich in jedem Hotelzimmer und kann bei der zuständigen Rezeption eingesehen werden.
Rezeptionisten eingesehen werden.
7.2 Der Beherberger kann dem Gast ein Arzneimittel aus der Apotheke nach Wahl des erwachsenen Gastes oder einer dritten erwachsenen Person mitgeben.
Person für den Gast mitgeben, und zwar nur auf ausdrückliche Anweisung dieses Gastes oder dieser Person. Die Gefahr, die mit der
die mit der Verabreichung solcher Arzneimittel verbunden sind, sowie das Risiko einer etwaigen Kontraindikation trägt der Antragsteller für das
Verabreichung des Arzneimittels.
7.3 Der Gast hat sich so zu verhalten, dass eine unzumutbare Beeinträchtigung von Freiheit, Leben,
Gesundheit oder Eigentum eines anderen zu vermeiden.
7.4 Der Gast darf weder im Zimmer noch in einem anderen Bereich des Beherbergers seine eigenen Geräte oder sonstige Vorrichtungen benutzen.
Elektrogeräte
7.5 Verursacht der Gast durch seine Handlungen Schäden am Eigentum des Beherbergers, so ist er verpflichtet, diese in voller Höhe zu ersetzen
Betrag, der vom Vermieter berechnet wird.
8. Abreise aus dem Hotel
8.1 Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer, in dem er sich aufhält, bis 11:00 Uhr zu verlassen.
8.2 Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer zu schließen und, wenn er alle Verpflichtungen erfüllt hat, das Hotel über die Rezeption zu verlassen, wenn
wenn nicht anders vereinbart.
9 Informationen über den Umgang mit personenbezogenen Daten
9.1 Der Beherberger verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
(EU) 2016/679 vom 27. April 2016, Allgemeine Datenschutzverordnung
9.2 Zum Zwecke des Beherbergungsvertrages und der damit verbundenen Sachverhalte werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet
Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Nummer
Staatsangehörigkeit, Reisedokument oder Visum, ständiger Wohnsitz.
9.3 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt manuell und automatisch durch den Beherberger direkt
durch seine beauftragten Mitarbeiter und
durch vom Beherbergungsbetrieb beauftragte Auftragsverarbeiter auf der Grundlage von Verträgen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
9.4 Liste der Personen/Kategorien von Empfängern, an die die personenbezogenen Daten des Gastes weitergegeben werden können,
richtet sich nach den Rechtsnormen, denen der Beherberger unterliegt.
9.5 Die personenbezogenen Daten werden vom Beherberger für einen Zeitraum von 6 Jahren bzw. für den Zeitraum, der für die Aufbewahrung der Daten erforderlich ist, verarbeitet.
326/1999 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik
dem Gebiet der Tschechischen Republik).
9.6 Der Gast hat das Recht auf Zugang zu seinen vom Beherberger verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf deren
Berichtigung oder Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Widerspruch gegen die
Verarbeitung.
9.7 Der Gast hat ferner das Recht, vom Beherberger die ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten, die die betroffene Person
die die betroffene Person dem Beherbergungsbetrieb zur Verfügung gestellt hat. Der Beherberger hat der betroffenen Person auf Verlangen des Gastes folgendes mitzuteilen
die Daten unverzüglich in einem strukturierten, allgemein üblichen und maschinenlesbaren Format
oder auf Verlangen des Gastes an einen anderen eindeutig bestimmten für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln. Dieses
Recht gilt nicht für personenbezogene Daten, die nicht automatisiert verarbeitet werden.
8.3 Ist der Gast der Ansicht, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten unrechtmäßig erfolgt, kann er
eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichen, die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik das Amt für
Behörde für den Schutz personenbezogener Daten (www.uoou.cz).
8.4 Kontaktdaten des Beherbergers
Diese Unterkunftsordnung ist am 10.10.2025 in Kraft getreten und gültig.
Für das Boutique Hotel VILLA PATRIOT
Name : Kolja Zabolotnij
Funktion : Eigentümer